Partner des geschädigten Patienten
Seit Dezember 1994 bin ich als Rechtsanwältin tätig, wobei ich von Anfang an ausschließlich die Interessen von durch Arztfehler geschädigten Patienten wahrgenommen habe. Diese vertrete ich bundesweit gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen.
Meine Aufgabe sehe ich nicht allein in der juristischen Aufarbeitung eines medizinischen Schadensfalls, ich verstehe mich vielmehr als Partner des geschädigten Patienten, der diesem auf dem schwierigen und langwierigen Weg durch die Instanzen zur Seite steht.
Was ich für Sie tun kann
Medizinische Schadensfälle bearbeite ich umfassend gerichtlich und außergerichtlich. Das umfasst neben der Aufarbeitung des medizinischen Sachverhalts durch die Anforderung und Auswertung der Krankenunterlagen und dem eingehenden Gespräch mit dem Patienten und seinen Angehörigen auch die Abklärung etwaiger Behandlungsfehler durch die Einholung von medizinischen Fachgutachten.
Besonders behilflich sind mir dabei die im Laufe meiner langjährigen Tätigkeit als Patientenanwältin aufgebauten guten Kontakte zu Gutachtern und Krankenkassen.
Zu meinem Leistungsspektrum gehört selbstverständlich die Bezifferung des Schadens ebenso wie die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen sowie die Korrespondenz mit dem Schädiger und seiner Haftpflichtversicherung, der Rechtsschutzversicherung und der Krankenkasse. Ist eine außergerichtliche Regulierung nicht möglich und besteht Aussicht auf Erfolg, wird Klage eingereicht, wobei ich bei allen bundesdeutschen Land- und Oberlandesgerichten auftreten kann.
Die gerichtliche und außergerichtliche Bearbeitung erfolgt in Absprache mit dem geschädigten Patienten, wobei ich großen Wert darauf lege, für diesen stets telefonisch oder persönlich erreichbar zu sein und dessen Fragen umfassend und auch für juristische und medizinische Laien verständlich zu beantworten.